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Batteriehinweis
Hinweise zur Batterieentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir gemäß § 18 Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben.
Sie können Altbatterien unentgeltlich an einer kommunalen Sammelstelle, im Handel vor Ort oder an unserer im Impressum genannten Geschäftsanschrift zurückgeben.
Die Rückgabe ist für Sie kostenlos.
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien zurückzugeben.
Sie können Altbatterien unentgeltlich an einer kommunalen Sammelstelle, im Handel vor Ort oder an unserer im Impressum genannten Geschäftsanschrift zurückgeben.
Die Rückgabe ist für Sie kostenlos.
Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen.
Enthält eine Batterie Schadstoffe, ist das chemische Zeichen des jeweiligen Schadstoffs unterhalb des Mülltonnensymbols angegeben:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Enthält eine Batterie Schadstoffe, ist das chemische Zeichen des jeweiligen Schadstoffs unterhalb des Mülltonnensymbols angegeben:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Fahrzeugstarterbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugstarterbatterien an Endverbraucher sind wir gemäß § 10 BattG verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, sofern beim Kauf einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgegeben wird.
Das Pfand wird neben dem Endpreis gesondert ausgewiesen und ist nicht im Kaufpreis enthalten.
Das Pfand wird neben dem Endpreis gesondert ausgewiesen und ist nicht im Kaufpreis enthalten.
Rückgabe und Pfanderstattung
Geben Sie eine Fahrzeug-Altbatterie bei uns zurück, erstatten wir Ihnen das erhobene Pfand in Höhe von 7,50 Euro, sofern wir diese Fahrzeugbatterie als Neubatterie in unserem Sortiment führen oder geführt haben (§ 9 BattG).
Sofern eine Pfandmarke ausgegeben wurde (§ 10 Abs. 1 Satz 3 BattG), erfolgt die Erstattung des Pfandes nur gegen Vorlage dieser Pfandmarke.
Sofern eine Pfandmarke ausgegeben wurde (§ 10 Abs. 1 Satz 3 BattG), erfolgt die Erstattung des Pfandes nur gegen Vorlage dieser Pfandmarke.
Alternative Rückgabemöglichkeiten
Sie können Fahrzeug-Altbatterien auch unentgeltlich bei kommunalen Wertstoff- oder Recyclinghöfen abgeben.
Bitte beachten Sie: Das von uns erhobene Pfand wird von kommunalen Sammelstellen nicht erstattet.
Sie haben dort jedoch die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie quittieren zu lassen. Gegen Vorlage dieser schriftlichen oder abgestempelten Bestätigung erstatten wir Ihnen das Batteriepfand.
Bitte beachten Sie: Das von uns erhobene Pfand wird von kommunalen Sammelstellen nicht erstattet.
Sie haben dort jedoch die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie quittieren zu lassen. Gegen Vorlage dieser schriftlichen oder abgestempelten Bestätigung erstatten wir Ihnen das Batteriepfand.
Hinweis zum Versand
Eine Rücksendung von Fahrzeug-Altbatterien per Post oder Paketdienst ist aufgrund der Gefahrgutvorschriften grundsätzlich nicht zulässig.
Die Rückgabe kann daher ausschließlich persönlich an unserer im Impressum genannten Geschäftsadresse erfolgen.
Die Rückgabe kann daher ausschließlich persönlich an unserer im Impressum genannten Geschäftsadresse erfolgen.