Lade...
Hinweise zur Altölentsorgung
Gemäß § 8 Altölverordnung nehmen wir gebrauchte Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall bei uns erworbenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle kostenlos an. Dies gilt entsprechend für Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle.
Annahmestelle ist unsere im Impressum genannte Geschäftsadresse. Sie können das Altöl, die Ölfilter und die beim Ölwechsel regelmäßig anfallenden ölhaltigen Abfälle dort während der üblichen Geschäftszeiten persönlich abgeben. Die Annahme ist für Sie kostenlos.
Eine Rücksendung ist nur nach vorheriger Abstimmung mit uns möglich. Dabei sind sämtliche für das konkrete Altöl geltenden abfall- und gefahrgutrechtlichen Transportvorschriften sowie die Beförderungsbedingungen des gewählten Transportdienstleisters einzuhalten. Die Versandkosten sind von Ihnen zu tragen.
Dieses Öl gehört nach Gebrauch in eine Altölannahmestelle. Unsachgemäße Beseitigung von Altöl gefährdet die Umwelt. Jede Beimischung von Fremdstoffen wie Lösemitteln, Benzin, Brems- und Kühlflüssigkeiten ist verboten.